Brauchst du einen Rat? Dann frag’ doch Dr. Fahrt!

Heute zum Thema: Fotorecht

Lieber Dr. Fahrt, mein Name ist Alex und ich bin 13 Jahre alt. Ich habe mir gerade ein Facebook-Profil erstellt und möchte meinen Freunden zeigen, was ich bei den Pfadfindern so mache. Ich habe Fotos vom BuSiFe hochgeladen, aber letztens sagte mir ein Freund, dass ich das gar nicht darf. Stimmt das?

Hallo Alex,

grundsätzlich gehören die Rechte an einem von dir geschossenen Bild immer dir, aber die dort abgebildeten Personen sind immer noch im Besitz ihrer Persönlichkeitsrechte. Eine Veröffentlichung, wie z.B. auf Facebook, könnte gegen diese verstoßen. Das Recht am eigenen Bild liegt dann vor, wenn du auf einem Foto für Dritte erkennbar bist. Sind nur Teile von dir zu erkennen, oder bist du bloß Beiwerk, z.B. in einer Landschaft, so handelt es sich nur um ein Bild und kein Bildnis. Diese Grenzen sind aber fließend und schwer auszumachen. Grundsätzlich kannst du ein Foto aber veröffentlichen, wenn die gezeigten Personen zustimmen. Bei Kindern oder Jugendlichen müssen, rein rechtlich, sogar die Eltern zustimmen.

Ein Foto von einer Versammlung kann man auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlichen, solange dieses Foto die Veranstaltung und nicht die Personen repräsentiert. Theoretisch könnte zum Beispiel das BuSiFe in diese Sparte fallen. Die Grenzen verlaufen hier aber auch sehr fließend und man sollte sich nicht auf das eigene Urteil verlassen.

Die Verletzung möglicher Rechte kann durchaus zu Konsequenzen führen, auch wenn man sich nichts Böses dabei denkt. Sichere dich also vorher ab, oder verzichte ganz auf eine Veröffentlichung. Zeige deinen Freunden die Bilder lieber persönlich und nicht via Facebook.

Lieber Dr. Fahrt, hier ist Jenny. Ich habe auf der Sippenführerschulung ganz viele Fotos gemacht. Eine von uns Teilnehmern war sehr fotoscheu und wollte das gar nicht, aber natürlich haben wir uns einen Spaß daraus gemacht sie trotzdem zu knipsen. Darf man das eigentlich? Sie wollte, dass ich alle Fotos von ihr lösche, aber oft sind auch andere drauf. Die alle zu löschen wäre ziemlich doof. Kannst du mir weiter helfen?

Hallo Jenny,

es ist natürlich nicht so toll jemanden mit ständigem Fotografieren zu ärgern, aber ich denke, dass weißt du selbst. Ohne ihr Einverständnis darfst du keines der Fotos veröffentlichen, aber musst du sie deshalb auch löschen? Grundsätzlich gilt, dass du Fotos einer Person nur mit ihrem Einverständnis anfertigen darfst. Das heißt streng genommen sind deine Aufnahmen illegal. Ich würde dir vorschlagen einfach mit ihr zu reden und dich zu entschuldigen. Ihr werdet schon eine Lösung finden. Bestimmt ist sie auch froh eine schöne Erinnerung an die SiFü zu haben.

Online ist dir nicht retro genug? Kein Problem, du findest den Artikel auch im haddak 1/2012 auf Seite 20.

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