Die Jugendleiter/in-Card (kurz Juleica) ist ein gelber Ausweis im Scheckkartenformat. Nach dem Willen ihrer Erfinder soll sie Gruppenführungen als Qualifikationsnachweis, Anerkennung, zur Legitimation und für Vergünstigungen dienen.
Qualifikationsnachweis
Für viele junge Menschen in unserem Bund ist es selbstverständlich, eine Pfadfinder-Schulung (zB die Sippenführerschulung) zu besuchen. Mit der Teilnahme an solchen Fahrten ist jedoch nicht nur eine Menge Spaß verbunden, sondern auch eine besondere Ausbildung, mit der man eine Menge Qualifikationen erwirbt, die andere Gleichaltrige wahrscheinlich nicht haben. Die Juleica soll daher den Schulungs-»Absolventen« ein Gestalt gewordener und allgemein anerkannter Nachweis dieser Qualifikationen sein.
Anerkennung
… der staatlichen Behörden für das Engagement der Gruppenführer soll damit also auch zum Ausdruck kommen. Die Karte bestätigt nicht nur deine qualitativ hochwertige Ausbildung, sondern zeigt auch, dass deine Anstrengungen wertgeschätzt werden. »Alle Behörden, Einrichtungen und Organisationen werden gebeten, dem Jugendleiter Unterstützung, Hilfe und mögliche Vergünstigungen zu gewähren«, steht auf der Rückseite der Karte…
Legitimation
Wer die Juleica besitzt, ist daher zum Beispiel berechtigt, Sonderurlaub zu beantragen. Eventuell hilft es dir auch, eher eine Schulbefreiung für Fahrten zu bekommen…
Vergünstigungen
… sollen mit der Juleica auch verbunden sein, um Anreize für ehrenamtliches Engagement zu geben. Zugegebenermaßen lässt das in einigen Städten noch zu wünschen übrig, einige attraktive Dinge gibt es allerdings schon: Freier Eintritt ins Schwimmbad, vergünstigter Eintritt bei Konzerten oder im Kino, Ermäßigungen auf Apple-Produkte, kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk, etc. Alle Vergünstigungen kannst du unter www.juleica.de einsehen.
Wie bekomme ich eine Juleica?
Du kannst deine Juleica unter www.juleica-antrag.de beantragen, wenn du mindestens 16 Jahre alt bist (im Ausnahmefall 14), in deinem Stamm eine Gruppe leitest oder Fahrten mitorganisiert, an einer Schulung erfolgreich teilgenommen hast UND eine gültige Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung hast (nicht älter als zwei Jahre).
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